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BSG, 25.05.1976 - 5 RKn 62/73 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83
Unterhaltspflicht - Abzweigungsantrag - Auszahlung des Kinderzuschusses
Auszug aus BSG, 25.05.1976 - 5 RKn 62/73
Freilich ist es rechtlich unstatthaft, einen solchen Anteil der Frau am geldwerten Einkommen des Mannes in der Weise zu gewinnen und festzulegen, daß dieses Einkommen um Steuern und Sozialabgaben vermindert wird und von dem hiernach verbleibenden Nettoeinkommen jedem Ehegatten und den gemeinschaftlichen Kindern ein Kopfteil - gegebenenfalls in unterschiedlicher Höhe - zugewiesen wird (so der 5. Senat des BSG in BSGE 57, 127 = SozR 2200 5 515 a Nr. 1).Aus diesen Gründen kann der erkennende Senat den zur Bemessung der Krankenkassenbeiträge freiwillig weiterversicherten Personen bisher ergangenen Entscheidungen des 5. Senats, insbesondere der Entscheidung vom 22.Februar 1974 (BSGE 57, 127 = SozR 2200 5 515 a Nr. 1) nicht folgen.
- BSG, 24.06.1985 - GS 1/84
Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer …
Zwar hat der 5. Senat in seinen Urteilen vom 25. Mai 1976 - 5 RKn 27/74 - (…BSGE 42, 49 = SozR 2200 § 313a Nr. 3) und 5 RKn 62/73 (SozSich 1976, 282; BKK 1976, 218; DOK 1977, 56; USK 7672) für mit der Vorlage vergleichbare Sachverhalte ebenfalls über die Frage entschieden, in welchem Umfang das Einkommen des Ehemannes Grundlage für die Beitragsbemessung der allein versicherten, nicht verdienenden Ehefrau ist, und dabei das Prinzip des halben Brutto-Lohnes ungeachtet unterhaltsberechtigter Kinder bejaht.